Förderungen für Ihre Nolting Holzfeuerung
Die Nutzung von erneuerbarer Energie im Wärmemarkt wird mit verschiedenen Fördermöglichkeiten unterstützt: Bund, Länder und Kommunen bieten unterschiedliche Programme an.
Erfahren Sie, welche Möglichkeiten Sie haben und wie viel Sie genau sparen können von unseren qualifizierten Mitarbeitern. Wir helfen gern!
Staatliche Förderprogramme:
Mit den Förderprogrammen der BAFA1) und der KfW2) können Sie jetzt Ihre Kesselanlage erneuern und richtig sparen. Mit Zuschüssen von bis zu 55% oder günstigen KfW Krediten kommen Sie so zu Ihrer neuen Holzfeuerungsanlage.
Die „Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft“, die speziell auf die Prozesswärme in Industrie und Gewerbe zielt auf den Einsatz von Holzfeuerungen für die Prozesswärme und bietet KMU’s bis zu 55% Förderung. Hierzu gibt es auch ein gleichlautendes Programm der KfW mit zinsgünstigen Darlehn.
Seit Januar 2020 sind auch die Förderprogramme „Heizen mit erneuerbaren Energien“ angepasst worden. Diese Programme bieten einen Investitionskostenzuschuss von 35% für den Einbau einer neuen Holzfeuerungsanlage1), bei dem gleichzeitigen Austausch eines Ölkessels sogar bis zu 45%. Daneben gibt es weiterhin auch die bekannten KfW Programme 270 und 271 mit zinsgünstigen Krediten und ggf. Tilgungskostenzuschuss.
1) Förderrichtlinie ist zu beachten
KfW-Programm
gefördert wird die Errichtung und Erweiterung von Biomasseanlagen mit mehr als 100 Kilowatt Nennwärmeleistung.
Hierzu gehören:
- Kessel zur Verbrennung naturbelassener Biomasse, insbesondere Holz in Form von Scheitholz und Hackschnitzeln sowie Presslingen aus Holz
weitere Informationen erfahren Sie unter: www.kfw.de
Formulare:
Detaillierte Fördermöglichkeiten für Holzfeuerungsanlagen finden Sie auch auf dem folgenden Link: C.A.R.M.E.N. Centrales Agrar-Rohstoff-Marketing und Entwicklungs-Netzwerk: